CDU Stadtverband Hilden
Gut für Hilden. Gut für Sie.

Ratsbeschluss: Tempo-30-Regelung auf Hauptverkehrsstraßen wird überprüft

Die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Hilden haben gemeinsam einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, der in der Ratssitzung beschlossen wurde. Darin wird die Stadtverwaltung aufgefordert, die aktuell umgesetzten Tempo-30-Regelungen auf den Hauptverkehrsstraßen erneut zu prüfen und auf die bisherige Regelung des Lärmaktionsplans Stufe 2 zurückzuführen.

Konkret soll wieder die frühere Regelung gelten, nach der auf den betroffenen Hauptverkehrsstraßen Tempo 30 ausschließlich in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr angeordnet wird. Darüber hinaus wird die Verwaltung aufgefordert, die weitergehenden Maßnahmen zur Ausweitung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen nicht weiter zu verfolgen.

CDU und FDP halten die derzeitige Regelung für unverhältnismäßig und sehen erheblichen Korrekturbedarf. Mit dem beschlossenen Dringlichkeitsantrag erhält die Verwaltung den klaren Auftrag, die Maßnahmen erneut zu bewerten und die Rückkehr zur bewährten Nachtregelung vorzubereiten.

Zahlreiche Rückmeldungen aus der Bürgerschaft haben gezeigt, dass viele Bürgerinnen und Bürger die Auswirkungen der aktuellen Regelung kritisch sehen. Insbesondere längere Fahrzeiten, stockender Verkehr sowie Belastungen für den täglichen Pendelverkehr werden dabei immer wieder genannt.

Auch aus Wirtschaft und Verkehr wurden wiederholt Bedenken gegen die weitreichenden Tempo-30-Regelungen auf den Hauptverkehrsstraßen geäußert. CDU und FDP sehen deshalb die Notwendigkeit, die Auswirkungen der Maßnahmen umfassend neu zu bewerten und zu einer ausgewogenen Lösung zurückzukehren.

Für CDU und FDP bleibt dabei klar: Tempo-30-Regelungen dort, wo sie der Verkehrssicherheit dienen, insbesondere vor Schulen, Kindertagesstätten und vergleichbaren sensiblen Einrichtungen. Eine pauschale Ausweitung auf Hauptverkehrsstraßen lehnen beide Fraktionen jedoch weiterhin ab.

Mit ihrem gemeinsamen Antrag haben CDU und FDP zudem deutlich gemacht, dass die bisherige Regelung des Lärmaktionsplans Stufe 2 mit einer nächtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr aus ihrer Sicht den angemessenen Ausgleich zwischen Lärmschutz, Verkehrssicherheit und einem funktionierenden Verkehrsfluss darstellt.