Unsere Position zu den Erhöhungen von Grundsteuer und Gewerbesteuer
I. Grundsteuer soll Wohnen in Hilden nicht verteuern
Die CDU-Fraktion Hilden stellt klar: Wohnen in unserer Stadt muss sozial ausgewogen bleiben.
„Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat, wie zuvor bereits das Finanzgericht Berlin-Brandenburg, bestätigt, dass differenzierte Hebesätze grundsätzlich zulässig sind. Beanstandet wurde die konkrete Ausgestaltung in Hilden“, erklärt die Fraktionsvorsitzende Claudia Schlottmann.
Nach Prüfung geht die Fraktion davon aus, dass eine Differenzierung mit moderater Spreizung rechtlich tragfähig ist. Ziel bleibt eine rechtssichere Hebesatzsatzung, die Eigentümer wie Mieter nicht übermäßig belastet.
Die CDU-Fraktion hat daher beantragt, den Hebesatz für Wohngrundstücke auf 650 Prozent und für Nichtwohngrundstücke auf 940 Prozent festzusetzen. Dieser Antrag fand keine Mehrheit. Wir werden uns weiter für eine differenzierte Lösung einsetzen und streben im kommenden Jahr eine erneute Anpassung an.
Als größte Fraktion tragen wir Verantwortung, dass ein mehrheitsfähiger Haushalt beschlossen wird. Einen einheitlichen Hebesatz von 860 Prozent hielten wir aber für wesentlich zu hoch. Vor diesem Hintergrund haben wir dem Vorschlag zustimmen müssen, die Grundsteuer auf 800 Prozent festzusetzen.
II. Zur Gewerbesteuer
Die CDU-Fraktion lehnt die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung auf 450 Prozent ab. Nach Gesprächen mit SPD und Grünen haben wir einem Kompromiss von 430 Prozent zugestimmt.
„450 Prozent wären eine unnötige Belastung für unsere Unternehmen und ein falsches Signal für unseren Standort“, so Claudia Schlottmann.
Hintergrund ist der kommunale Finanzausgleich: Liegt der Hebesatz unter dem fiktiven Landeswert, wird die Steuerkraft höher angesetzt als tatsächlich erzielt. Das führt zu geringeren Zuweisungen und höheren Umlagen. Ein deutlich höherer Hebesatz würde hingegen die Wirtschaft unnötig belasten.
Seit 2005 hat die CDU die Gewerbesteuer gegen zahlreiche Erhöhungsinitiativen stabil gehalten und damit den Standort gestärkt. „Die Entscheidung, die Gewerbesteuer moderat zu erhöhen, fällt uns nicht leicht. Wir gehen diesen Schritt nur, soweit es zwingend erforderlich ist.“