CDU Hilden will gegen Wohnungsleerstand vorgehen
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hilden bringt zur Ratssitzung am 15. April 2026 einen Antrag ein, mit dem die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Zweckentfremdungssatzung beauftragt werden soll. Ziel ist es, dauerhaft leerstehenden Wohnraum künftig wirksamer zu erfassen und wieder nutzbar zu machen.
Die Satzung soll auf Grundlage von § 12 WohnStG NRW ausgestaltet werden. Künftig soll festgelegt werden, ab wann Leerstand als Zweckentfremdung gilt und welche Ausnahmen möglich sind. Eigentümer sollen zur Auskunft verpflichtet werden. Bei dauerhaftem Leerstand ohne belastbaren Grund können auf dieser Grundlage Auflagen bis hin zur Wiedervermietung angeordnet werden. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
„Wohnraum in Hilden ist knapp. Gleichzeitig stehen Wohnungen leer. Das ist nicht akzeptabel“, sagt CDU-Ratsmitglied Peter Groß. „Wir müssen die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten jetzt nutzen.“
Fraktionsvorsitzende Claudia Schlottmann erklärt: „Eine solche Satzung ist ein verhältnismäßiges Instrument. Eigentum bleibt geschützt. Aber dauerhafter Leerstand ohne plausible Begründung darf sich nicht lohnen.“
Andere Städte in Nordrhein-Westfalen wenden entsprechende Regelungen bereits an. Auch Hilden soll diese Möglichkeiten künftig konsequent nutzen.